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Klasse A2
Beinhaltet A1, AM
direkter Erwerb
ab 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung
und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg.
Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder
der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.
Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.